Gold Konfiskation
Steigende Goldpreise, wie in den vergangenen Jahren zu beobachten, wecken Begehrlichkeiten. Viele Anleger, institutionelle wie private, schichten in Depots Kapital um und setzen auf das Edelmetall. Angesichts des Rohstoffbooms rückt nicht nur der Besitz von Gold in den Mittelpunkt. Auch andere Aspekte drängen sich inzwischen wieder in den Fokus. Dazu gehört auch die Gold-Konfiskation.
Das Goldverbot, wie sich der Begriff auch nennen ließe, ist schnell und einfach erklärt. Per Gesetz wird der Besitz von Gold verboten. Geht ein solch einschneidender Schritt überhaupt? Eine Frage, die sich Gold-Anleger stellen. Und zurecht um ihr Kapital fürchten. Denn es gibt ein historisches Beispiel für die Gold-Konfiskation.
Executive Order 6102 - Gold-Konfiskation in den USA
Was als Executive Order 6102 auf den ersten Blick harmlos und nichtssagend klingt, war die Gold-Konfiskation in den USA der 1930er Jahre. Als Reaktion auf die weltweite Wirtschaftskrise des Jahres 1929 und die folgende große Depression setzte sich ein Mechanismus in Gang, der den privaten Besitz von Gold in den Vereinigten Staaten für illegal erklärte.
Bekannt unter dem Namen „Gold Confiscation Act“, ordnete ein Erlass des damaligen Präsidenten Franklin D. Roosevelt die Konfiszierung der in privater Hand befindlichen Goldbestände an. Mit dem im Mai 1933 in Kraft getretenen Erlass wurde der US-Bürger gezwungen, Gold unter Strafandrohung in US-Dollar umzutauschen. Im Zuge der Gold-Konfiskation erhielten die Besitzer pro Feinunze 20,67 US-Dollar.
Da der Goldpreis kurze Zeit später wieder stieg, fühlte sich so mancher US-Amerikaner über den Tisch gezogen. Das Besondere: Der Gold Confiscation Act hatte in den USA über Jahrzehnte Bestand. Erst Mitte der 1970er Jahre wurde der private Besitz von Gold wieder legalisiert. Wie sieht die Entwicklung heute aus? Ein staatlich verordnetes Goldverbot kann in Zeiten massiver Krisen wieder auf die Tagesordnung rutschen. Allerdings ist der Aufwand enorm, ganz abgesehen von den politischen Folgen, die eine Gold-Konfiskation im 21. Jahrhundert haben kann.
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Kunde Nr.: 1306307719Schnelle und unkomplizierte Abwicklung, mehr als fairer Goldankaufspreis (bei vielen Händlern hätte ich fast nur die Hälfte des Betrages bekommen).Sehr freundlicher Rückruf - ich wollte das Geld auf ein anderes Konto überwiesen haben, null problemo ... Kann diesen Händler uneingeschränkt empfehlen!!!! Lg S.L. aus Berlin
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Kunde Nr.: 1313399075Alles so belassen. Habe per Einschreiben Altgold versendet. Per eMail kam nach 3 Tagen die Bestätigung des Einganges der Sendung und der Preis. Ich habe den Verkauf per eMail bestätigt, 4 Tage später hab ich nun das Geld vorliegen. Alles in allem knappe 14 Tage Bearbeitung, was auch mit daran liegen wird, dass derzeit die Nachfrage sehr hoch ist.
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Kunde Nr.: 1291633105ich wollte eigentlich nicht über das internet verkaufen, aus angst vor betrug, da aber nichts negatives von goldankauf123 im internet zu finden war und die juweliere in meiner gegend um einiges weniger bezahlt hätten, hab ich es dann doch gemacht und bin sehr zufrieden! ich habe für 40,82 gramm 585er altgold 726,05 euro bekommen!
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