Goldbarren: Tipps zur Einfuhr
Kapital sicher anlegen – viele Anleger sind derzeit unter diesem Motto auf der Suche nach einer passenden Möglichkeit, ihr Geld sicher vor der Krise unterzubringen. Regelmäßig ins Auge fällt dabei Gold, das nach wie vor zu den wichtigsten Instrumenten im Anlagebereich gehört, die Sicherheit versprechen. Angekauft wird das Edelmetall aber nicht nur in Deutschland, immer wieder nutzen Touristen die Chance, Goldmünzen oder Goldbarren, welche günstig im Ausland erworben worden sind, nach Deutschland einzuführen.
Einfuhr von Gold nach Deutschland
Allerdings bleiben in diesem Zusammenhang viele Fragen offen. Muss das Edelmetall bei der Goldbarren-Einfuhr versteuert werden? Oder ist die Goldmünzen-Einfuhr überhaupt legal, schließlich sind einige Münzen mit einem Nominal versehen? Wie sieht die Goldbarren-Einfuhr also in der Praxis aus? Wer Gold aus dem Ausland mitbringt, steht generell vor dem Problem der Freigrenze von 430 Euro. Was darüber hinausgeht, muss dem Zoll gegenüber angemeldet werden.
Angesichts aktueller Goldpreise ist diese Freigrenze in der Regel schnell ausgeschöpft. Wie sieht es aber mit der Einfuhrumsatzsteuer aus? Hier kommt das UStG zu Hilfe, denn Anlagegold ist in Deutschland umsatzsteuerbefreit. Dies betrifft neben der Goldbarren-Einfuhr auch die Goldmünzen-Einfuhr. Hier gelten allerdings einige Einschränkungen. Goldmünzen dürfen einen Feingehalt von 900/1.000 Teilen Gold nicht unterschreiten, müssen nach 1800 geprägt und im Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel (gewesen) sein. Speziell bei der Goldmünzen-Einfuhr ist es daher erforderlich, sehr genau auf Details zu achten.
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Goldbarren Einfuhr
