Der Zerfall des Münzwesens um 900 nach Chr.

In Italien ist die geistliche Prägung, von der päpstlichen einmal abgesehen, ganz vereinzelt geblieben, ähnlich wie sie auch in England unter den Angelsachsen nach und nach gänzlich verschwindet. Dafür war es um so schlimmer in den ostfränkischen Ländern. Schon unter Karls Sohn Ludwig erhielt Corvey das Münzrecht, unter Ludwig dem Deutschen († 876) folgten Worms und Straßburg, unter Arnulf schließlich Hamburg, unter Ludwig dem Kinde dann Eichstätt und Osnabrück. Damit war der Schutzwall gebrochen, den Karls Weisheit gegen die Wiederkehr der Unordnung im Münzwesen errichtet hatte. Da man auch den großen deutschen Stammesfürsten, den Herzögen von Sachsen, Lothringen, Schwaben, Bayern, Kärnten, die eigene Münze nicht absprechen konnte, zerfiel das ursprünglich einheitliche Recht in immer zahlreicher werdende kleine Splitter. Vergeblich bemühte sich die Zentralgewalt, die offensichtliche und durch die Erfahrung bestätigte Gefahr dieser Zustände wohl erkennend, das aus der Vielheit und dem Wettbewerb der Münzstätten drohende Unheil abzuwenden. Theoretisch wurde noch lange der Grundsatz aufrecht erhalten, dass alle Münzen im Reiche des Königs seien und niemand, sei es ein Pfarrer oder ein Laie, sie anders als durch seine Verleihung erwerben könne, wie man auch anerkannte, dass dem König während der Dauer seines Aufenthalts in jeder Stadt des Reiches die Münze selbst zustehe, mochte sie sonst verliehen sein, wem sie wollte. Auch die Reichstage befassten sich vielfach mit der Münzsache, ließen sich von den Kaisern versprechen, dass sie keine Münzprivilegien mehr erteilen würden und wollten sogar wiederholt die nach dem oder jenem Zeitpunkt eröffneten Münzen geschlossen haben.

Gesetzt und Verordnungen zur Münzprägung bestanden lange nur auf dem Papier

All diese Bemühungen waren vergeblich, denn um es ein für allemal mit zu sagen: Im ganzen Mittelalter und einem großen Teil der Neuzeit haben die meisten Münzgesetze und Münzverordnungen mehr oder minder nur auf dem Papier bestanden. Der Mangel einer starken ausführenden Gewalt, die gegenseitige Eifersucht der Fürsten, das Unwesen des Privilegs haben es bewirkt, dass auf diesem Gebiet Macht vor Recht ging, jeder tat und ließ, was er tun und lassen konnte. Daher ist schon im 13. Jahrhundert in Deutschland, Frankreich und Italien so ziemlich jeder noch so kleine Landesherr im Besitz eigenen Münzrechts und dieses Recht bildet einen notwendigen, selbstverständlichen und anerkannten Bestandteil fürstlicher Hoheit. Es wird eifersüchtig gehütet und unter Benutzung günstiger Zeitumstände mehr und mehr gefestigt und erweitert, vor allem aber ohne jede Rücksicht und nur zum Vorteil der eigenen Tasche ausgenutzt. Hier setzt nun die münz-rechtliche Theorie des Mittelalters mit ihren schädlichen Wirkungen ein. Der Landesherr ist als Inhaber der von Gott eingesetzten Regierungsgewalt die oberste Instanz, auch in allen Angelegenheiten des Maß- und Gewichts- und damit zugleich des Münzwesens. Daneben besitzt er infolge der eigentümlichen Vermischungen von öffentlichem und privatem Recht, die das Mittelalter kennzeichnet, das Münzrecht als eine nutzbare Einnahmequelle, von der er jeden ihm gut erscheinenden Gebrauch machen kann. Vielleicht am schärfsten ist diese von den Fürsten stets vertretene Anschauung von Philipp VI. von Frankreich in einer Ordonnanz von 1346 ausgesprochen worden, wo es heißt: „A Nous seul el á Notre Majesté appartient seulement et pour le tout le métier, le fait, la provision et toute l'ordonnance des monnaies et de faire monnayer telles monnaies, comme il nous plait et bon nous semble". Dieselbe Schärfe klingt in dem Bergrecht König Wenzels II. von Böhmen wieder, wenn er rhetorisch fragt: „Oder wie? Dürfen wir mit unseren Kammergütern nicht anfangen, was wir wollen (prout voluerimus ordinare)?"

Die Landesherren nutzen das Münzrecht zu ihren Vorteilen

Auf zwei Wegen kann der Landesherr sein Münzrecht nutzbar machen. Einmal durch ständige Absenkung des Gewichtes und Gehaltes der Münzen, mit denen er dann das bessere Geld seiner Nachbarn tauscht, um es einzuschmelzen und in geringen Sorten mit immer neuem Gewinn in Umlauf zu bringen. Hierin liegt die hauptsächliche Quelle des Jahrhunderte langen allgemeinen Münzelends. Die ständige Geldnot der Fürsten zwingt die Münzstätten der gesamten Kulturwelt bis tief in die Neuzeit hinein zu einem erbitterten Kampf aller gegen alle, so dass jede auftauchende bessere Sorte sofort dem Aufkäufer („Pagamentierer") verfällt und in den Schmelztiegel wandert und nur elendes, Zeug im Verkehr zu sehen ist, wie es in einem lateinischen Gedicht heißt:

  • Quando boni nummi vadunt, Wenn noch gute Münzen laufen
  • Statim eos igni tradunt. Tut man schmelzen sie in Haufen
  • Sicque vadit pagamentum Bis statt Silber, o der Schande
  • Corium et non argentum. Nur noch Leder geht im Lande

Der zweite Weg zur vorteilhaften Ausnutzung des Münzrechts liegt in der Ausgabe neuen Geldes. Wie schon die bisherigen Darlegungen erkennen lassen, hat man im Mittelalter nur verhältnismäßig selten und durchaus nicht alle Jahre, wie im kaiserlichen Rom oder in den heutigen Großstaaten, geprägt. Die im Sachsen- und Schwabenspiegel niedergelegte Theorie stellte den Satz auf, dass man neue Pfennige nur schlagen solle, wenn neue Herren kommen, also bei einem Regierungswechsel. Eine Bestimmung, über deren Lebensunfähigkeit kein Zweifel sein konnte, da in diesem Augenblick das Bedürfnis des neuen Herren unmöglich übersehen werden konnte. Die häufigere „abjectio et renovatio monete", die „Verschiebung der Münze“, wie die Quellenausdrücke lauten, ergab sich für einen großen Teil von Deutschland ebenso, wie für Polen und Böhmen geradezu als Notwendigkeit, als man gegen Mitte des 12. Jahrhunderts begann, „Brakteaten" zu prägen.

Die Brakteatenprägung des 12. Jahrhunderts

Unter Brakteaten versteht man einseitige Münzen aus Silberblech. Der Name leitet sich vom lateinischen „bractea“ ab, dies bedeutet Metallplättchen. Zum ersten Male wurden sie im Jahr 1368 als Glosse in einer Urkunde Erzbischof Gerlachs von Mainz erwähnt. Der Begriff ist ein wissenschaftlicher Kunstausdruck, in den gleichzeitigen Quellen heißen auch diese wie alle anderen Münzen schlechtweg denarii, d. h. Pfennige. Von ihnen, die in vielen Beziehungen eine der seltsamsten Erscheinungen der gesamten Numismatik bilden, wird noch ausführlich berichtet werden. Hier genügt vorerst der Hinweis, dass diese gebrechlichen Münzen für eine längere Umlaufszeit gar nicht geeignet waren. Daher ließ Erzbischof Wichmann von Magdeburg, ein Zeitgenosse Kaiser Friedrichs I., als einer der ersten seine Brakteaten jährlich zweimal erneuern. Die Polen taten dies sogar dreimal, an manchen Orten wurde zu jedem Markt neues Geld geprägt. Bei einer solchen Renovation wurde gelegentlich auch eine Art Vermögenssteuer erhoben, indem, wer 12 alte Pfennige einlieferte, etwa nur 10 neue zurückerhielt und wenn das neue Geld auch noch schlechter und leichter war als das alte, so machte der Münzherr einen erheblichen Gewinn. Der Untertan aber erlitt einen empfindlichen Schaden. Dies noch mehr infolge der Unmöglichkeit mit den ungenügenden Werkzeugen der alten Zeit die Münzen ordnungsmäßig zu justieren, d. h. sämtlich auf das gleiche Gewicht auszubringen, denn die Habsucht ließ sich die Gelegenheit nicht entgehen, durch „Seigern", d. h. Aussuchen der schwereren Stücke, einen mühelosen Profit zu erzielen. Natürlich konnten da die Landesherren nicht zurückbleiben.

Das Seigern der Münzen sorgte für erheblichen Schaden und musste eingeschränkt werden

Da das Seigern den meisten Gewinn brachte, so lange die Münzen noch neu und wenig abgenutzt waren, lenkten sie diesen Vorteil in ihre eigene Tasche, indem sie immer leichtere Münzen ausgaben, je weiter das Jahr vorrückte. Dies ist der Gebrauch der sogenannten „Schowelpfennige“, der zu den wunderlichsten Eigenarten des mittelalterlichen Münzwesens gehört. Und selbst über diese weit gesteckte Grenze hinaus gab es noch Gelegenheit zum Betrug bei der Münzerneuerung, da bei den häufigen Zerschlagungen, der geringen Bildung des Volkes und der großen Menge der in Umlauf befindlichen Sorten niemand so recht wissen konnte, ob eine Münze, die er besaß oder ausgab, noch kursfähig war oder nicht. „Der Pfennig", sagt eine Prager Chronik, „der noch gestern und vorgestern Gang und gebe war, hörte in wenig Tagen auf einmal auf, gangbares Geld zu sein", und Erzbischof Konrad von Magdeburg beklagt 1276 den Niedergang der einst so guten Münze von Halle, die außerhalb der Stadtmauer nicht mehr genommen werde, weil sie von heute auf morgen, von Tag zu Tag leichter geschlagen werde, sodass sie beim leichtesten Zuglüftchen auf und davon fliege. Bitter beschwerte sich sogar der Papst im Jahre 1207 darüber, dass in Polen der „Peterspfennig“ immer erst dann gezahlt werde, wenn das Geld kurz vor seiner Einziehung unansehnlich und daher weniger wert geworden sei: „Die noch heut übliche Praxis der Bauern, abgenützte oder ungänge gewordene Münzen in den Klingelbeutel zu stecken.“

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