Wertbestimmung der römischen Münze

Um von dem Wert der römischen Münzen im Vergleich zu unserm heutigen Gelde ein richtiges Bild zu erhalten, sind drei Faktoren in Betracht zu ziehen: Das Gewicht und der Feingehalt der Münzen, das Verhältnis des Wertes des Münzwährungsmetalle zu andern Edelmetallen und das Verhältnis des Angebots zur Nachfrage, das ist der Preis der Metalle, der wichtigsten Lebensbedürfnisse, der Löhne usw. in dem betreffenden Zeitalter.

Was das Gewicht und den Feingehalt der römischen Münzen angeht, so sind bereits zahlreiche gut erhaltene Stücke von den Metrologen gewogen, eingeschmolzen und auf ihren Feingehalt geprüft worden. Wir kennen also von allen in Betracht kommenden Münzgattungen genau das Durchschnittsgewicht und den Feingehalt, also auch den heutigen Metallwert derselben. Schwieriger ist die Bestimmung des hier vorzugsweise in Betracht kommenden Verhältnisses des Wertes des Goldes zu demjenigen des Silbers. Wo das Gold Wertmesser ist, also die Goldwährung herrscht, da ist das Silber eine Ware. Umgekehrt ist das Gold eine Ware, wo die Silberwährung herrscht. Jede Ware steigt und sinkt fortwährend im Preise und es ist daher das Wertverhältnis des Goldes zum Silber von jeher ein wechselndes gewesen. Im Orient war das Wertverhältnis des Goldes zum Silber in der ältesten Zeit 1:10.

Bei den Römern stand das Gold zur Zeit der Republik, in welcher nur anfänglich die Kupfer-, später aber die Silberwährung herrschte, durchschnittlich im Verhältnis von beinahe 1:12. Unter den Kaisern, welche, nachdem eine Zeit lang gemischte Währung bestanden hatte, die Goldwährung einführten, hatte es einen etwas höheren Wert. Um also den Wert der römischen Münze im Vergleich zu unserm heutigen Gelde richtig zu bestimmen, muss man auch dieses Verhältnis in Betracht ziehen, das heißt den Münzwert nach dem heutigen Preis der Edelmetalle bezüglich des Goldes abmessen, was immerhin schwierig ist und zu Untersuchungen führen würde, welche über den Rahmen dieses Werkes hinausgehen. Noch schwieriger wird die Schätzung, wenn man die Preise der gewöhnlichen Lebensbedürfnisse und sonstiger Waren in Betracht zieht. Die sichersten Wertmesser würden noch hierbei die Getreidepreise und der Tagelohn des gewöhnlichen Handarbeiters sein. So war zum Beispiel im Mittelalter der Landmann, welcher jährlich 100 Zentner Korn zum Preise von zwei Mark für den Zentner verkaufte, im Allgemeinen ebenso reich wie der Landmann späterer Zeit, welcher eine gleiche Menge jährlich auf den Markt bringt, für den Zentner aber das Vier- oder Fünffache erhält.

Ferner stand sich der Handarbeiter des Mittelalters, welcher einen Tagelohn von einigen Pfennigen, erhielt und sich dafür die notwendigsten Lebensbedürfnisse zu beschaffen in der Lage war, ebenso gut wie der Handarbeiter unserer Zeit, welcher vielleicht das Zehnfache verdient. Um also ein genaues Bild darüber zu gewinnen, welchen Wert ein Denar zur Zeit der Republik oder unter den Kaisern für den römischen Staatsangehörigen gehabt hat, müssten alle oben erörterten Gesichtspunkte in Betracht gezogen werden. Da es aber an genügenden Grundlagen hierzu fehlt und unsere Kenntnis der römischen Preisverhältnisse höchst mangelhaft ist, so erübrigt nur, den Wert der römischen Münzen, ebenso wie wir es bereits früher bei der Reduktion griechischer Münzen getan haben, nach dem Geltungswerte unseres heutigen Silbergeldes abzuschätzen, das ist anzugeben, welchen Wert das zur Herstellung einer bestimmten römischen Münze verwandte Metallquantum haben würde, wenn es als deutsche Münze geprägt worden wäre. Auszunehmen von diesem Grundsatz ist nur das älteste römische Kupfergeld, da, wie wir oben gesehen haben, das Kupfer seiner Zeit das alleinige Courant bei den Römern war, während es in Deutschland nur Scheide-, beziehungsweise Kreditmünze ist. Dies vorausgeschickt, mögen hier einige Vergleichungen römischer Münzwerte mit unserm heutigen Gelde folgen, wobei noch zu bemerken ist, dass , wie es für den vorliegenden Zweck genügen dürfte, die reduzierten Beträge überall entsprechend abgerundet sind. Was zunächst den Wert der libralen Kupfermünze anlangt, so folgen wir hier, wie bei den übrigen Wertbestimmungen den Angaben von Hultsch.

Die genauen Werte der Münzen

Derselbe setzt den Wert eines Kilogramms Kupfer zu 1,94 Mark und das Effektivgewicht des römischen Libralasses zu 10 Unzen = 2 72,88 Gramm an. Hiernach stellt sich unter entsprechender Berücksichtigung der Legierung (durchschnittlich über 7% Zinn und 23,6% Blei) der Wert des römischen Schwerkupfers wie folgt:

1 As = 0,47 Mark
1 Semis = 0,23 Mark
Triens = 0,16 Mark
Quadrans = 0,12 Mark
Sextans = 0,08 Mark
Uncia = 0,04 Mark

Das Normalgewicht des ältesten Denars der Republik betrug 1/72 Pfund = 4,548 Gramm. Diese Münze hatte so wenig Legierung, dass das Silber als ganz fein angenommen werden kann. Reduzieren wir nun den Denar auf deutsches Silbergeld, dessen Mischungsverhältnis 900 Teile Silber und wo Teile Kupfer beträgt, so ist der

Denar = 0,82 Mark
Quinar = 0,41 Mark
Sesterz = 0,20 Mark

Im Jahre 217 v. Chr. wurde das Gewicht des Denars auf 18, Pfund 3,898 Gramm herabgesetzt. Gleichzeitig sank das Kupfergeld, welches, obgleich mehrfach reduziert, bisher neben dem Silber noch als Kurantmünze kursiert hatte, zur Scheidemünze herab, und es wurden statt 10 Asse 16 auf den Denar beziehungsweise 4 auf den Sesterz gerechnet. Es stellt sich also der

Denar = 0,70 Mark
Victoriatus (3/4 Denar) = 0,53 Mark
Quinar = 0,35 Mark
Sesterz = 0,17 Mark
As = 0,04 Mark

Die Goldwährung setzt sich durch

Unter den Kaisern fand, wie bereits erwähnt, eine erweiterte Goldprägung statt und man ging in Folge dessen, nachdem von Augustus bis Nero noch gemischte Gold- und Silberwährung geherrscht hatte, schließlich zur reinen Goldwährung über. Die Münzeinheit, der Aureus, hatte ursprünglich ein Gewicht von 1/40 Pfund, wurde aber schon unter Augustus etwas niedriger ausgebracht, und wenn das Gewicht auch unter Nero und M. Aurelius vorübergehend noch etwas mehr verringert wurde, so sank es doch unter den Kaisern der ersten beiden Jahrhunderte nicht unter 1/45 Pfund herab. Es kann also das Normalgewicht des Aureus für den angegebenen Zeitraum zu 1/42 Pfund oder 7,8o Gramm angenommen werden. Die gedachte Münze war ferner, gleichwie der Denar, von fast ganz feinem Gehalt, und die in derselben nach den angestellten Proben vorkommende äußerst geringe Legierung darf um so weniger in Betracht gezogen werden, als sie keine absichtliche war, sondern darin ihren Grund hatte, dass die Scheidekunst bei den Römern noch nicht so entwickelt war wie bei uns. Nach dem deutschen Reichsmünzgesetz vom 9. Juli 1873 ist das Wertverhältnis des Goldes zur Silbermünze vorübergehend auf 1:15 1/2 bestimmt worden. Setzen wir nun das römische Pfund Gold fein ebenfalls zum 151/2 fachen Wert des Silbers an — der Denar wurde in der ersten Kaiserzeit ebenso wichtig und fein wie unter der Republik fort gemünzt —, so berechnet sich der Wert des Goldpfundes auf: 21, 1,752 Mark oder rund 21,75 Mark. Nach Einführung der Goldwährung kann der Wert des Denars selbstverständlich nicht mehr nach der Silberwährung bestimmt, sondern er muss als der fünfundzwanzigste Teil des Goldstücks (vergleiche § 14) betrachtet werden und es stellt sich hiernach der Wert des Denars auf 0,87 Mark, also weit höher als unter der Republik.

Wie sich das Wertverhältnis der römischen Münze zu unserm heutigen Geld während der Münzwirren unter den späteren Kaisern gestaltete, dürfte schwer zu bestimmen sein, denn es wurden von denselben nicht nur wiederholt Änderungen des Münzfußes angeordnet, sondern es ist auch anzunehmen, dass der Kurswert des Geldes, der Scheidemünze, in der Regel hinter dem Nominalwert desselben zurückgeblieben sein wird. Hiernach lässt sich der Wert der aus der angegebenen Zeit herrührenden Münzen nur nach ihrem inneren Gehalt bestimmen. Sehr schätzenswerte Beiträge hat in dieser Beziehung von Rauch in seinem Aufsatz „Über die römischen Silbermünzen und den inneren Wert derselben" (Mitteilungen der numismatischen Gesellschaft in Berlin. Drittes Heft. 1857) geliefert. Wir entnehmen daraus, dass beispielsweise die Denare des Marc. Aurelius nur noch einen Wert von M. 0,45 bis M. 0,37, des Gordianus III. von M. 0,41 bis M. 0,20 und des Gallienus sowie der auf denselben folgenden Kaiser bis Diocletian meist sogar bloß einen Wert von 3 bis 4 Pfennigen hatten, wobei die seit 1857 eingetretenen Veränderungen im Preise der Metalle gar nicht ins Gewicht fallen können.

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