Gold, Silber, Platin – drei Metalle, die heute in aller Munde sind. Aufgrund der explodierenden Rohstoffpreise gewinnen die Edelmetalle als krisenfeste Wertanlage an Bedeutung. Während Platin eher zu den Vertretern zählt, deren Qualität man erst spät erkannt hat, sind Silber und Gold seit Langem Währung und Statussymbol. Dass damit auch eine gewisse Anziehungskraft auf Betrüger im Zusammenhang steht, weiß die Geschichte spätestens seit Archimedes.
Allerdings konnte man nicht immer und überall komplizierte Experimente anstellen, um den Reinheitsgehalt von Edelmetallen zu prüfen. Eine andere Lösung musste her. Warum die Reinheit bzw. den Feingehalt des Edelmetalls nicht einfach mit einem amtlichen Siegel verbinden? Eine schnelle und einfach Lösung. Die sich im Lauf der Jahrhunderte durchsetzen sollte. Und heute unter der Bezeichnung Beschauzeichen bekannt ist.
Das Beschauzeichen ist also eine Art Kontrollstempel, dass jedem klar und deutlich zeigt, ob ein Stück Edelmetall, ob Goldbarren, Münze oder Schmuckstück, auch wirklich echt ist. Gleichzeitig garantierte das Beschauzeichen früher auch einen gewissen Feingehalt, so im Römischen Reich und Byzanz. Natürlich konnte nicht jeder einfach so in ein Stück Metall das Beschauzeichen einschlagen. Dieses Privileg war Prüfern vorbehalten, die zuerst den Feingehalt prüften und erst anschließend mit dem Stempel das Edelmetall „adelten“.
Die Praxis, mithilfe des Beschauzeichens die Echtheit des Edelmetalls sichtbar für alle nachzuweisen, hat sich übrigens aus der Antike erhalten und nach Europa verbreitet. Beschauzeichen sind aus Deutschland, aber auch aus Großbritannien bekannt. So legte König Edward I. etwa fest, dass Silbergegenstände dem Sterling-Standard entsprechen und markiert werden mussten. Ein Verfahren, das sich bis heute erhalten hat.
Und so gehören Beschauzeichen bzw. Stempelungen zur Fixierung des Feingehalts nach wie vor zum Alltag von Gold- und Silberschmieden sowie Edelmetallhändlern. Welche Form und Angaben das Beschauzeichen haben muss, wird heute aber nicht mehr in Standesordnungen wie im Mittelalter, sondern vom Gesetzgeber einheitlich geregelt.
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