Das Münzrecht stand in Deutschland, wie wir früher gesehen haben, ursprünglich nur den Kaisern zu und wurde von denselben, anfänglich selten, später häufiger an geistliche und weltliche Fürsten und Herren verliehen. Die mächtigeren derselben nahmen es zwar häufig als ein ihnen kraft ihrer fürstlichen Amtsgewalt zustehendes Hoheitsrecht für sich selbst in Anspruch und übten es ohne kaiserliche Genehmigung aus, doch wurde erst im Jahre 1356 durch die goldene Bulle das Münzrecht als ein gesetzliches Vorrecht der Kurfürsten vom Kaiser ausdrücklich anerkannt. Daneben erlangten indessen im Laufe der Zeit fast alle reichsunmittelbaren Fürsten, Herren und Städte das Münzrecht, da die Anschauung immer mehr Geltung gewann, dass dasselbe ein Ausfluss der Landeshoheit sei. Auch zahlreiche Klöster und geistliche Stifter besaßen das Münzrecht von Alters her, oder sie waren mit demselben vom Kaiser beliehen worden. Viele Fürsten verkauften und verliehen es wieder, zum Teil nur für bestimmte Münzsorten, auf Zeit und unter sonstigen Beschränkungen an ihre Städte, so dass schließlich eine Unzahl von Münzstätten entstand, in welchen nach den verschiedensten Füssen geprägt wurde. Wie groß die Zahl der Münzherren beziehungsweise der Präge-Berechtigten zeitweilig in Deutschland gewesen ist, dürfte schwer festzustellen sein, da es an ausreichendem Urkundenmaterial hierzu fehlt und manche Herren und Städte das ihnen zustehende Recht gar nicht oder nur sehr kurze Zeit ausübten. Zieht man indessen die große Menge der aus dem 16., 17. und 18. Jahrhundert noch vorhandenen verschiedenartigen Gepräge sowie den Umstand in Betracht, dass die Zahl der reichsunmittelbaren Fürsten, Herren und Städte des deutschen Reichs gegen 2000 betrug und dass jeder das Münzrecht Ausübende die von ihm geschlagenen Münzen mit bezüglichen Wappen, Hoheitszeichen usw. versah, so lässt sich eine Vorstellung von der Verschiedenartigkeit der während des gedachten Zeitraums in unserem Vaterland kursierenden Münzen gewinnen. Dabei betrachtete man das Münzrecht fast allseitig als eine Einnahmequelle und verpachtete sogar die Ausübung desselben häufig zu hohen Preisen an einzelne Unternehmer, welche ebenfalls den grösstmöglichen Gewinn daraus zu ziehen suchten. So verpfändete beispielsweise Markgraf Ludwig I. von Brandenburg, welcher sich bekanntermaßen häufig in Geldverlegenheit befand, im Jahre 1336 die Münze in Brandenburg, während eine Gesellschaft von Pächtern dieselbe noch verwaltete und eine zweite Gesellschaft sie bereits auf weitere 8 Jahre gepachtet hatte, vom Ablauf dieser Frist ab auf neue 12 Jahre an zwei Stendaler Bürger. Ferner überließ Markgraf Otto VII. (der Faule) nach einer Urkunde vom Jahre 1369 (in welcher neben den Bischöfen von Lebus und Brandenburg und vielen anderen edlen Männern und Leuten auch ein „Hovemeister Clawes von Bismark" als Zeuge aufgeführt wird) das Recht, Pfennige zu prägen, den Städten Berlin , Cölln, Spandau und anderen, wofür dieselben die Auslösung der dem Fürsten von Anhalt verpfändeten Städte Brandenburg, Görzke, Prenzlau und Templin mit 5000 Mark brandenburgischen Silbers übernahmen und weitere 1500 Mark bar zahlten. Dass bei dem schließlich allgemein angenommenen Grundsatze, aus dem Münzrecht einen möglichst hohen Nutzen zu ziehen, die Münzen selbst zum Schaden des gemeinen Mannes immer geringwertiger wurden, liegt auf der Hand. Verhältnismäßigkeit am wenigsten litt anfänglich noch der Taler unter der allgemeinen Münzverschlechterung. Dagegen prägte man, was für den Münzherrn am gewinnbringensden war, die Scheidemünze nicht nur äußerst geringwertig und nach den verschiedenartigsten Systemen, sondern auch in einer das Bedürfnis weit übersteigenden Menge, so dass bei eintretendem Mangel an gröberen Sorten auch Großzahlungen in dieser geringwertigen Scheidemünze geleistet werden mussten. Die fortschreitende Verschlechterung der Scheidemünze hatte schon gegen Ende des Mittelalters dazu geführt, dass man solche auch in Kupfer zu schlagen begann. Der Pfennig galt zwar noch längere Zeit als Silbermünze, enthielt aber in Wirklichkeit weit mehr Kupfer, als Silber.
Seit der Einführung des Goldguldens bis zum Ausgang des Mittelalters hatte in Deutschland die Goldwährung geherrscht. Mit dem Beginn der Prägung des silbernen Großstücks, des Guldengroschens beziehungsweise Talers trat ein neues, auf der Silberwährung beruhendes Münzsystem ins Leben. Dasselbe trug, da die Goldwährung daneben noch einige Zeit fortbestand, ebenfalls nicht wenig dazu bei, die bestehenden Münzwirren zu vergrößern. Zur Beseitigung derselben erließ Kaiser Karl V. im Jahre 1524 eine Reichsmünzordnung, welche nach dem Orte ihres Entstehens die Esslinger Münzordnung genannt wurde. In derselben wurde die kölnische Mark für das allgemeine deutsche Münzgewicht erklärt und bestimmt, dass der Guldengroschen, welcher dem Goldgulden im Wert gleichgesetzt wurde und zum Unterschiede von jenem den Namen Güldiner erhielt, zu 15 Lot fein und 8 Stück auf die raue Mark, im gleichen Verhältnis halbe Guldengroschen, Viertel (Ort genannt) und Zehner ausgeprägt werden sollten. Ferner ganze und halbe Groschen, von welchen ersteren 21 auf den Güldiner gehen und 12 Lot fein sein sollten; endlich kleine Groschen zu 84 Stück auf den Güldiner und 8 Lot fein. Der Goldgulden, deren 89 Stück aus der rauen Mark geprägt werden sollten, wurde zu 22 Karat fein festgesetzt. Auch wurde bestimmt, dass, mit Ausnahme von Pfennigen und Heller, andere, als die vorgezeichneten Münzsorten bei Strafe nicht geprägt werden sollten. Die Esslinger Münzordnung führte indessen nicht zu dem gewünschten Ziele, da sie von den Reichsständen nicht lange oder gar nicht beachtet wurde. Das gleiche Schicksal hatte die bereits im § 29 erwähnte Reichsmünzordnung vom Jahre 1551. Ebenso hatte das im Jahre 1559 vom Kaiser Ferdinand I. dem Reichstage zu. Augsburg vorgelegte Münzedikt, nach welchem 9 Güldiner aus der rauen, etwas über 14. lötigen Mark geprägt werden sollten, keinen Erfolg. Es ist indessen dadurch bemerkenswert , dass in demselben angeordnet wurde, dass der einen Seite der Münzen fortan allgemein der Reichsadler mit dem Reichsapfel und der Wert zahl aufgeprägt werden sollte — eine Bestimmung, die allerdings von den Münzherren ebenfalls nicht lange beachtet wurde. Im Jahre 1566 wurde endlich auf dem Reichstage zu Augsburg der bereits früher erwähnte Beschluss gefasst, 8 Stück Taler zu 66 Kreuzern aus der 4,4 lötigen oder 9 Stück aus der feinen Mark zu prägen. Dieser Fuß blieb, wenn er auch in der Folge wenig beachtet wurde, lange Zeit in Geltung. Dagegen bildeten sich, wie ebenfalls bereits früher erwähnt, verschiedene Zählweisen aus. In Norddeutschland herrschte die Taler -, in Süddeutschland die Gulden-Rechnung vor. Im Jahre 1571 überwies man, um der in der Münzprägung herrschenden Willkür und Unordnung zu begegnen, die Aufsicht über das Münzwesen den Kreisen, und zwar sollten zu diesem Behufe bestimmte Kreismünzstätten eingerichtet werden, in welchen die einzelnen Berechtigten ihr Münzmetall ausprägen lassen sollten. Da indessen diejenigen Münzherren, welche eigene Bergwerke besaßen, das aus denselben gewonnene Metall nach wie vor in ihren eigenen Münzstätten ausprägen lassen konnten und die neue Anordnung auch von anderen Münzherren nicht beachtet wurde, so hatte sie ebenfalls keinen Erfolg. Ihren Höhepunkt erreichten die Münzwirren während des 30. jährigen Krieges.
Zu dieser Zeit maßte sich nicht nur fast jede Stadt das Münzrecht an, sondern die Münzherren schmolzen auch das noch vorhandene gute Geld ein und schlugen aus demselben äußerst geringwertige Münzen mit dem alten Gepräge. Gleichzeitig benutzten Wechsler diesen Unfug und errichteten eigenmächtig Münzstätten, sogenannte Heckenmünzen, von welchen aus sie das Land ebenfalls mit geringwertigen Münzen überschwemmten. Man nennt diese Periode der größten Münzverschlechterung die Kipper- und Wipperzeit (von dem obersächsischen Worte kippen, das ist abschneiden, und wippen, das ist wägen, da man anfänglich das Geld einfach beschnitt und dann auch dazu überging, dasselbe zu dem verringerten Wert aus- beziehungsweise umzuprägen). Die Verschlechterung des Geldes ging schließlich so weit, dass häufig erst in 15 und mehr Talern kleiner Münze so viel Silber enthalten war, als sich in einem einzigen befinden sollte. Dass man am liebsten die kleine Münze immer geringwertiger ausbrachte oder, richtiger gesagt, verfälschte, erklärt sich daraus, dass dieselbe leichter unterzubringen war, als das grobe Kurant und der Betrug nicht so bald bemerkt wurde, als bei letzterem. Aber auch die Taler und größeren Stücke entgingen zur Kipper- und Wipperzeit nicht der Verfälschung, und obwohl dieselben bei der Rückkehr geordneter Zustände später wieder eingezogen beziehungsweise verrufen wurden, so haben sich deren noch viele bis auf unsere Zeit erhalten. In Stacke's Deutscher Geschichte (Bielefeld und Leipzig 1881) befindet sich Band II, Seite 290 die Kopie eines interessanten Spottbildes (Holzschnitts) auf die Kipper und Wipper, gedruckt „Zu Augspurg, bey Martin Wörle, Brieffmaler im Stangässlin", welches das Verfahren dieser Fälscher veranschaulicht. In einem großen Raum befindet sich rechts ein Tisch, an welchem zwei Männer beschäftigt sind, Geldstücke zu wiegen und mit einer eigentümlich konstruierten Schere zu beschneiden, während ein dritter anscheinend vollwertiges Geld ihnen zuträgt. Links davon ist ein Mann damit beschäftigt, mit Stempel und Hammer neue, also jedenfalls verfälschte Münzen zu schlagen. Vor dem Fenster hängt ein mitten durchgerissener Vorhang, auf welchem zwei auf einander stürmende Kriegshaufen dargestellt sind, darüber befindet sich die Aufschrift „discordia“. Durch die geöffnete Tür sieht man endlich einen Hof, in welchem verschiedene Personen an Schmelzöfen und anscheinend damit beschäftigt sind, mittels Hämmerns Zaine zu strecken und die sonst zum Münzen erforderlichen Vorarbeiten auszuführen. Stacke selbst schildert die in Deutschland allmählich überhandnehmende Münzverschlechterung sowie namentlich die Kipper- und Wipperzeit wie folgt:
„Die Menge der Münzstätten, welche die Kontrolle erschwerte, die Gewinnsucht der Münzmeister und ihrer fürstlichen Herren hatte schon während des ganzen Mittelalters fortwährend Münzverschlechterungen zur Folge gehabt. Am leichtesten ließen sich die kleineren Silberstücke fälschen: wer achtete denn im Kleinverkehr auf einen unbedeutenden Unterschied des wahren und des Sollgehalts? Aber auch die Guldenmünze verringerte sich schon während des fünfzehnten Jahrhunderts. Reichsgesetze, Münzvereinigungen suchten vergeblich dem Unwesen zu steuern, welches sich früh dahin erweiterte, dass man alte vollwertige Münzen von gutem Schrot und Korn aufkaufte und beim Umprägen ihren Feingehalt verringerte. Gegen derartige Verfälschungen half nur ein Mittel, das „Verrufen", das ist Außerkurserklären minderwertigen Geldes, und nicht selten kam ein Landesfürst, mit dessen Billigung der Betrug geschehen war, in die unangenehme Lage, sein eigenes Geld verrufen zu müssen, um nicht den Handel und Verkehr seiner Untertanen oder in seinem Lande völlig zu vernichten. Das Unwesen nahm zu, je mehr die kaiserliche Gewalt sich minderte und die Reichsverfassung ihrer Auflösung entgegenging, erreichte aber seinen Höhepunkt in den Jahren 1618-1623. Die Landesregierungen beschlossen, den Betrug, den sie nicht zu hindern vermochten, mitzumachen und am Profit teilzunehmen. Die großen wie die kleinen Landesherren brauchten Geld: jetzt ließen sie — die braunschweigischen Fürsten zuerst — Münzen schlagen, die statt aus Silber, aus einer schlechten Mischung von Silber und Kupfer, bald aus versilbertem Kupfer bestanden. Die Stadt Leipzig gab sogar, weil sie das Kupfer besser verwerten konnte, eckiges Blech mit einem Stempel aus. Viele neue Münzen entstanden wetteifernd beeilten sich Kurfürsten und Fürsten, Herren und Städte, aus Kupfer Geld zu machen. Aus altem Kupfergeräte ließ man sich neue Münzen schlagen und bezahlte damit eiligst frühere Schulden. Alle Welt legte sich auf den Geldhandel. Wer alte Taler, Goldgulden oder sonst gutes Reichsgeld als Notpfennig in der Sparkasse hatte, setzte sein Geld schleunig in neues um, da der Preis für gutes Silber im Verhältnis zur Verschlechterung der Münze stieg. Der mühelose Gewinn wurde meist verprasst und verjubelt. Niemand achtete auf die Steigerung der Lebensmittelpreise, bis man aus dem allgemeinen Taumel schrecklich erwachte. Nun verkündeten die Landesherren die neuen Münzen, die doch in aller Händen waren. Das betrogene Volk sollte in altem Gelde seine Abgaben zahlen. Natürlich erhob sich allgemeine Entrüstung gegen die Münzer und die Geldwechsler: Handel und Gewerbe hörten auf, die Stadtgemeinden gerieten in Bankrott; überall entstanden Unordnungen und Tumulte. Die öffentliche Meinung verfolgte die Kipper und Wipper, die Geistlichen predigten wider die Teufelsbrut. Aber das kam alles zu spät. Die Besserung war nur möglich, indem das gewaltsame Mittel der Ungültigkeitserklärung neuen Geldes streng angewendet wurde. In den am meisten betroffenen Gegenden waren einige Wenige, die Schuldigsten, reich geworden; der gemeine Mann, verarmt und verzweifelnd, war nun trefflich vorbereitet, die ehrliche Arbeit zu verlassen und im abenteuerlichen Kriegsleben neue Mittel zu üppigem Genuss zu erwerben."
Obgleich man, als das Münzunwesen die geschilderte Höhe erreicht hatte, wohl einsah, dass gegen dasselbe ernstlich eingeschritten werden musste, so war es doch während der Wirren des 30. jährigen Krieges nicht möglich, hierin eine nachhaltige und dauernde Besserung zu schaffen. Unter den in dieser Periode in Bezug auf das Münzwesen getroffenen vielfachen Anordnungen ist nur diejenige vom Jahre 1623 von Wichtigkeit, da durch dieselbe der alte Reichsspeciestaler auf 90 Kreuzer oder 172 Gulden festgesetzt und diese Einteilung für die Folge beibehalten wurde. Da jedoch die Einführung eines allgemein gültigen Reichsmünzfußes nicht gelang, so suchten die einzelnen Staaten durch Verträge unter einander gegen die eigenmächtige Herabsetzung des Münzfußes sich zu sichern. So schlossen die Kurfürsten von Brandenburg und Sachsen im Jahre 1667 zu Kloster Zinna einen Münzvertrag, welchem später auch Braunschweig beitrat und in dem man sich verpflichtete, 10 2/3 Taler oder 15 3/4 Gulden aus der feinen Mark zu schlagen. Dieser Vertrag war auch insofern von Wichtigkeit, als durch ihn der nach dem neuen Fuß geprägte Gulden in ganz Norddeutschland eine Zeit lang allgemeine Verbreitung fand. Im Jahre 1690 einigten sich jedoch die genannten Staaten zu Leipzig über einen neuen Münzfuß, nach welchem die feine Mark zu 12 Taler n oder 18 Gulden ausgebracht wurde. Dieser Fuß wurde zwar später auch von anderen deutschen Staaten angenommen und 1738 sogar zum Reichsmünzfuß erhoben, gelangte aber doch nicht zur allgemeinen Geltung. Was das Gepräge der Münzen angeht, ist es seit Beginn der Neuzeit gegenüber dem Mittelalter natürlich ein großer Unterschied zu bemerken. Während bei den Mittelaltermünzen, wenn auch nicht im ganzen Gebiet des deutschen Reiches, doch in größeren zusammenhängen Teilen eine gewisse Gleichmäßigkeit oder Ähnlichkeit der Typen herrscht und in der Regel längere Zeit unverändert bleiben, ein etwa eintretender Wechsel sich aber allmählich vollzieht, tritt schon im 15., mehr aber noch im 16. und 17. Jahrhundert im Gepräge eine allmählich immer mehr zunehmende Verschiedenartigkeit und ein fortwährender Wechsel ein, hervorgerufen einerseits durch die Verschiedenartigkeit der fortwährend neu entstehenden und nebeneinander gültigen Münzsysteme, andererseits durch die immer wachsende Zahl der Münzberechtigten, deren jeder seine Münzen durch besondere Bilder auszeichnete. Daneben ist, insbesondere im 16. Jahrhundert, unter dem Einfluss der Renaissance, sowie in Folge der Vervollkommnung der Münzkunst eine allgemeine Verbesserung des Gepräges der Münze bemerkbar. Auch bot sich, nachdem die silbernen Großstücke zur Einführung gelangt waren, den Stempelschneidern Gelegenheit, ihre Arbeit künstlerischer auszuführen und insbesondere dem Portrait des Münzherrn, welches, nachdem es im 14. und 15. Jahrhundert immer mehr von den Münzen verschwunden war, jetzt wieder gebräuchlicher wurde, mehr Sorgfalt zu widmen. Es finden sich daher, besonders unter den österreichischen, sächsischen, brandenburgischen und braunschweigischen Taler, wie auch unter vielen größeren Städtemünzen dieser Periode zahlreiche Stücke, welche einen gewissen Kunstwert besitzen. Als während des 30. jährigen Krieges die deutsche Kunst von der unmittelbar vorher erreichten hohen Blüte herabsank, wurde natürlich auch dem Gepräge der Münzen nicht mehr die frühere Sorgfalt gewidmet und es finden sich namentlich aus der Kipper- und Wipperzeit zahlreiche Münzen, welche nicht nur durch ihren schlechten Gehalt sich unrühmlich auszeichnen , sondern denen man auch auf den ersten Blick ansieht, mit welcher Eile und Nachlässigkeit sie geprägt sind. Gegen Ende des 17. Jahrhunderts, als Deutschland von den Folgen des 30 jährigen Krieges sich allmählich zu erholen begann, verbesserte sich mit dem Gehalt auch wieder das Gepräge der Münzen. So widmete namentlich der kunstfertige Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg, der nachmalige erste König von Preußen, der Münzkunst seine Aufmerksamkeit. Die unter ihm geschlagenen Taler und Gulden zeichnen sich sogar durch Schönheit des Stempelschnitts vor den gleichartigen Münzen seines Nachfolgers, des sparsamen Königs Friedrich Wilhelm I., vorteilhaft aus. Friedrich II. (der Große) machte einen holländischen Kaufmann Philipp Graumann zum General Münzdirektor, nach welchem der unter ihm eingeführte 14-Taler- oder 21-Guldenfuß auch der Graumann´sche Fuß genannt wurde. Während der Not des siebenjährigen Krieges war jedoch Friedrich der Große gezwungen, sehr geringwertige Münzen schlagen zu lassen. Er übertrug die Prägung derselben dem Kaufmann Itzig Ephraim, welcher namentlich mit den nach der Eroberung Sachsens dort vorgefundenen Stempeln große Mengen äußerst geringwertiger Münzen schlagen ließ. Dieselben erhielten den Spottnamen „Ephraimiten“ und die allezeit witziger Berliner sagten (wohl mit Bezug auf die mit preußischen Stempeln geprägten geringwertigen Münzen): Von außen schön, von innen schlimm!
Nach dem FIubertusburger Frieden wurde die schlechte Münze eingezogen und der Graumann'sche Fuß in Preußen wiederhergestellt. Daneben bestanden in Deutschland beziehungsweise folgten auf einander noch verschiedene Münzfüße, so der alte Leipziger Fuß, der Konventions- oder 20-Guldenfuß, der 24-Guldenfuss, der dänische (lübische) Fuß und der 241/2-Guldenfuss, welchen letzteren Bayern, Württemberg, Baden, das Großherzogtum Hessen, Nassau und Frankfurt am Main im Jahre 1837 annahmen. Im Jahre 1838 schlossen sämtliche Staaten des Zollvereins einen weiteren Münzvertrag, nach welchem in Norddeutschland der 14-Thaler-, in Süddeutschland der 241/2-Guldenfuss auf bestimmten Grundlagen und außerdem als Vereinsmünze das Zweitader- oder 31/2-Guldenstück eingeführt wurde. Diesem Vertrage folgte die Münzkonvention vom 24. Januar 1857 zwischen den Staaten des Zollvereins einerseits und Österreich und Liechtenstein andererseits. Durch dieselbe wurde statt der bisher üblichen Mark ein neues Münzgewicht, das Zollpfund von 500 Gramm, geschaffen und für Norddeutschland der 30-Thaler-, für Österreich der 45-Gulden- und für Süddeutschland der 521/2-Guldenfuß eingeführt. Außerdem wurde neben dem Zweitalerstück auch das Eintalerstück im Wert von 02 Gulden österreichischer oder 13/4 Gulden süddeutscher Währung zur allgemeinen Vereinsmünze gemacht. Durch die letzten Verträge war zwar ein großer Schritt zur Verbesserung des deutschen Münzwesens geschehen, doch war das Ergebnis immer noch ein sehr unvollkommenes. Denn abgesehen davon, dass die außerhalb des Zollvereins stehenden Gebiete ihre bisherigen Münzfüße noch beibehielten, wurde nicht einmal unter den vertragschließenden Staaten eine eigentliche Münzeinigung herbeigeführt. So hatten in vielen derselben neben den neuen noch verschiedene nach früheren Füssen geprägte Münzen gesetzliche Gültigkeit, in manchen, selbst ganz kleinen Staaten, zum Beispiel in Sachsen-Meiningen, wurde sogar in zwei verschiedenen Währungen (der süddeutschen und der Talerwährung) geprägt , in den Ländern der Talerwährung wurde der Groschen teils zu zwölf, teils zu zehn Pfennigen gerechnet usw. Erst nach den glorreichen Kämpfen der Jahre 1870 und 1871 war es dem neu erstandenen deutschen Reiche vorbehalten, neben vielen anderen gemeinsamen Einrichtungen uns auch die Segnungen eines einheitlichen Münzwesens zu gewähren. Dasselbe beruht auf den Gesetzen vom 4. Dezember 1871 und 9. Juli 1873. Zur Durchführung derselben war es eine der wichtigsten Sorgen der Reichsregierung, die umlaufenden Landesmünzen einzuziehen. Wie groß die Zahl derselben gewesen sein mag, geht daraus hervor, dass es bis zum Jahre 1873 an Silber- und Kupfermünzen allein noch 92, nach neun verschiedenen Münzfüßen ausgeprägte Nominale gab, während die Zahl der Münzherren bis 1866 noch 32 betrug. Auch alte, im Publikum fast vergessene Münzen, wie die Kronentaler, die bis zum Jahre 1810 geprägten kurbrandenburgischen und preußischen 13 Talerstücke, die bis 1785 geprägten 1/5-Thalerstücke (sogenannten Tymfe) und die lübeckischen Speciestaler (sogenannten Johannestaler\ waren bis vor Kurzem, wenn auch nicht mehr kassenmäßiges, so doch noch umlaufs-fähiges Geld und sind erst in Folge der Münzumwandlung außer Kurs gesetzt worden. Letztere ist gegenwärtig bis auf die Taler durchgeführt. Im Ganzen sind bis Ende 1880, die Goldmünzen nicht mitgerechnet, eingezogen worden an Taler- und Zweitalerstücken. Der Wert der zur Zeit noch im Umlauf befindlichen Eintalerstücke wird auf 410 bis 500 Millionen Mark geschätzt.
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