Streit um den Welfenschatz

Seit mehr als sechs Jahren zieht sich der Streit zwischen der Erbengemeinschaft aus den Vereinigten Staaten und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz schon hin und bis heute ist nicht mit einer gütliche Einigung zu rechnen. So wurde extra eine Vermittlungsstelle eingesetzt, welche aufgrund zahlreicher Faktoren zu entscheiden hat, ob der in den 1930er Jahren gezahlte Preis angemessen war, oder ob die Kunstwerke an die früheren Besitzer bzw. ihre Erben überstellt werden muss. Hierbei ist zu beachten, dass im Zweifel für die Erbengemeinschaft zu entscheiden ist, hierzu hat sich die Bundesrepublik Deutschland durch die Unterzeichnung der Washingtoner Erklärung verpflichtet.

Zur Geschichte

Ende der 1920er Jahre kauften drei jüdischen Kunsthändler aus Frankfurt 82 Exponate aus dem Hause Braunschweig den sogenannten Welfenschatz zu einem Preis von damals 7,5 Millionen Reichsmark. Doch anstatt das sich das Geschäft positiv entwickelte und die Einzelstücke zu weitaus höheren Preisen verkauft werden konnten, gab es für 40 Exponate aus dem Schatz gerade einmal 1,5 Millionen Reichsmark. Dies hängt vor allem mit der damaligen Weltwirtschaftskrise zusammen und dem Fakt, dass ein Großteil des Kaufpreises über Kredite finanziert war, welche auch ansprechend bedient werden mussten. Im Jahr 1935 kaufte schließlich der preußische Staat für eine Summe von etwa vier Millionen Reichsmark die Reste des Welfenschatz. Bis zu diesem Punkt gibt es keine Streitigkeit unter beiden Parteien.

Fairer Preis für den Welfenschatz

Die entscheidene Frage dreht sich vor allem darum, ob der gezahlte Preis vom preußischen Staate zum damaligen Zeitpunkt angemessen war, oder ob aus der politischen Notlage der jüdischen Kunsthändler Profit geschlagen wurde. Eine zwölf-seitige Studie der Preußischen Kulturstiftung verneint dies und beruft sich vor allem auf die Fakten, dass alle Punkte des Vertrages erfüllt wurden und das zum damaligen Verkaufstermin keine weiteren Bieter weltweit ein Interesse für die Reste des Welfenschatz zeigten.

Die Sicht der Erbengemeinschaft

Aus der Sicht der Erbengemeinschaft hingegen erfolgte der Verkauf unter Zwang und wirtschaftlichen Nöten, da einige der beteiligten Händler bereits unter antisemitischen Vorurteilen zu leiden hatten und teilweise gar mit Berufsverbot belegt waren. Bedingt durch diese Notlage kam der Verkauf zu dem besagten Preis von vier Millionen Euro überhaupt zu Stande.

Fazit

Eine Entscheidung ist zur Zeit noch nicht abzusehen, wobei wir bereits erwähnt im Zweifel für die Erbengemeinschaft zu entscheiden wäre. Für diesen Fallen würden erhebliche Kosten auf die Preußische Kulturstiftung zukommen, falls diese den Schatz weiter in Gesamtheit erhalten wollten.

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