Zahngold Verstorbener taxieren & veräußern

Zahngold von Verstorbenen entnommenBei uns können Sie das Zahngold Verstorbener mit dem Goldrechner taxieren und direkt verkaufen. Es macht für die Verwertung keinen Unterschied ob Sie Zahngold mit Zähne oder Zahngold ohne Zähne verstorbener Personen verwerten wollen. Sie können Ihr Zahngold direkt ohne jeglicher Vorbearbeitung an uns übergeben. Die Zähne und Anhaftungen am Zahngold der Verstorbenen zu entfernen wäre für Sie sehr aufwendig und außerdem eine sehr unangenehme Arbeit. Das Zahngold riecht meist übel und die Anhaftungen sind sehr schwer zu entfernen. 

Außerdem kann beim gewaltsamen Entfernen sehr schnell wertvolles Material verloren gehen, wenn man keine Erfahrung beim Umgang der Entfernung hat. Selbst die effektivste Methode, das Zahngold der Verstorbenen in einen Jutesack zu legen, und dann mit einem schweren Vorschlaghammer zu beschlagen kann zu einem nicht unerheblichen Materialverlust führen. Außerdem kann selbst ein stark gefertigter Jutesack durch das scharfkantige Zahngold beschädigt werden.

Belassen Sie das Zahngold der Verstorbenen wie es ist!

Zahngold Verstorbener kann übel riechenLassen Sie das Zahngold der Verstorbenen Person am besten wie es ist. Wenn Sie es in Tüten, direkt vom Zahnarzt erhalten, dann packen Sie dieses am besten gar nicht aus. Sie ersparen sich damit gegebenenfalls ein äußerst unangenehmes Geruchserlebnis, denn nicht selten gibt es neben den klassischen Anhaftungen noch Reste von Blut oder organischem Material. Diese Rückstände entwickeln einen sehr unangenehmen Eigengeruch.

Auch die Menge spielt keine Rolle. Wir kaufen von Privatpersonen, Unternehmen, Zahnarztpraxen, Ärzten in Ruhestand, Erben und allen anderen Personen, die Zahngold verkaufen wollen das wertvolle Edelmetall ab. Privatpersonen können den Verkauf des Zahngoldes direkt starten während Unternehmen einfach über den Gewerbekundenbereich den Verkauf einleiten können.

Wem gehört das Zahngold der Verstorbenen?

Das Zahngold gehört eindeutig demjenigen, der es geerbt oder überlassen bekommen hat. Der Irrglaube, das Zahngold gehöre eventuell dem Zahnarzt, der es entnommen hat ist schlichtweg falsch. Mehr zu dem Thema der Zahngold Eigentümerschaft finden Sie unter Dentalgold.

Zahngold kann wertvoll sein

Wer das Zahngold der verstorbenen Person also rechtmäßig besitzt, darf es also auch verkaufen. Wenn Sie kleine oder große Mengen Zahngold besitzen, sollten Sie auf jeden Fall darüber nachdenken es an uns zu verkaufen. 

Goldankauf123 bewertet und taxiert Ihr Zahngold kostenlose. Wenn Sie mit unserem Ankaufpreis einverstanden sind kann auch direkt der Verkauf an uns erfolgen. Die Kaufpreisauszahlung erfolgt direkt und ohne Anlastung von Gebühren oder Abzügen.

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