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Zahngold von verstorbenen Angehörigen zu verkaufen, ist für viele Menschen ein sensibles Thema. Gleichzeitig kann in altem Zahngold ein beachtlicher Edelmetallwert enthalten sein – auch dann, wenn noch Zähne, Keramik, Kunststoff oder andere Anhaftungen vorhanden sind.
Bei Goldankauf123 können Sie Zahngold von Verstorbenen unkompliziert, diskret und ohne eigene Vorarbeit bewerten lassen. Sie müssen das Zahngold nicht reinigen, nicht von Zähnen trennen und nicht sortieren. Senden Sie uns die Stücke einfach so ein, wie Sie sie erhalten haben. Unsere Fachleute übernehmen die fachgerechte Analyse und ermitteln den tatsächlichen Edelmetallwert.
Viele Kundinnen und Kunden fragen sich, ob Zahngold vor dem Verkauf gereinigt oder von Zahnresten befreit werden muss. Die klare Antwort lautet: Nein.
Bitte versuchen Sie nicht, Zahngold selbst auszubrechen, abzuschlagen, abzufeilen oder mit Werkzeugen zu reinigen. Dabei kann wertvolles Edelmetall verloren gehen. Außerdem ist die Bearbeitung unangenehm, hygienisch problematisch und in der Regel völlig unnötig.
| Zustand des Zahngolds | Verkauf möglich? | |
|---|---|---|
| Zahngold mit Zähnen | Ja | |
| Zahngold mit Keramik oder Kunststoff | Ja | |
| Stark verfärbtes Zahngold | Ja | |
| Gemischte Dentalreste | Ja | |
| Einzelne kleine Stücke | Ja |
Zahngold besteht nicht immer nur aus Gold. Je nach Dentallegierung können auch weitere Edelmetalle enthalten sein, zum Beispiel Silber, Platin oder Palladium. Gerade ältere Dentalarbeiten können deshalb einen höheren Materialwert haben, als man auf den ersten Blick vermuten würde.
Der tatsächliche Wert hängt vor allem von drei Faktoren ab:
| Faktor | Bedeutung für den Ankauf | |
|---|---|---|
| Gewicht | Je mehr verwertbares Material vorhanden ist, desto höher kann der Wert sein | |
| Legierung | Zahngold enthält unterschiedliche Edelmetallanteile | |
| Tageskurs | Die Bewertung orientiert sich an den aktuellen Edelmetallkursen |
Wenn Ihnen Zahngold rechtmäßig überlassen wurde oder Sie im Rahmen eines Nachlasses darüber verfügen dürfen, können Sie es grundsätzlich auch verkaufen. Bei einer Erbengemeinschaft oder unklarer Zuordnung sollte vor dem Verkauf geklärt werden, wer zur Verwertung berechtigt ist.
Wichtig ist: Zahngold sollte nicht eigenmächtig entnommen oder ohne Zustimmung berechtigter Personen verwertet werden. Wenn Ihnen das Zahngold jedoch bereits ausgehändigt wurde und die Verhältnisse geklärt sind, können Sie es bei uns bewerten und ankaufen lassen.
Der Verkauf ist einfach und unverbindlich. Sie senden uns Ihr Zahngold ein, wir prüfen die enthaltenen Edelmetalle und unterbreiten Ihnen anschließend ein transparentes Ankaufangebot.
Wir wissen, dass der Verkauf von Zahngold aus einem Nachlass kein alltägliches Thema ist. Deshalb behandeln wir jede Einsendung diskret, sachlich und respektvoll. Für uns steht nicht die Herkunft im Vordergrund, sondern eine faire Bewertung des enthaltenen Edelmetalls.
Ob einzelne Krone, mehrere Dentalreste oder eine größere Menge Zahngold: Sie können uns das Material sicher zusenden und professionell bewerten lassen.
Jetzt Zahngold von Verstorbenen bewerten lassen und unverbindliches Ankaufangebot erhalten.
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