Herrschaftsbilder als Münzmotive

Julius Cäsar ist der erste, der in seinem Todesjahre durch besonderen Senatsbeschluss das Recht erhielt, sein Bild auf das Staatsgeld zu setzen. Er hat davon in der kurzen Spanne die ihm noch blieb sehr reichlich Gebrauch gemacht, doch ohne die dem republikanischen Freiheitssinn besonders anstößige Diademschleife, nämlich dem Lorbeerkranz des Imperators, hinzuzufügen. Erst seine Nachfolger haben sie angenommen. Die Männer die ihm angeblich um der „Freiheit" willen ihre Dolche in die Brust stießen, hatten keine Bedenken, sich das Bildnis-Recht ebenfalls anzueignen (s. Abb. 77). Wie das Bündnis der drei Herren Octavianus, Antonius und Lepidus zum Teil selbst, zum Teil durch die Befehlshaber ihrer Flotten und Heere Geld prägten, so taten es auch die Verfechter des republikanischen Staatsgedankens: Brutus und Cassius, Labienus und selbst Sextus Pompejus, der schließlich nicht mehr war als ein Freibeuter im großen Stil. Als dann mit der Alleinherrschaft des Augustus für Jahrhunderte eine gefestigte Ordnung der Dinge eintrat, war die Prägung der Gold- und Silbermünzen ausschließliches Recht des Staatsoberhauptes, nur die Kupferprägung blieb dem Senat vorbehalten. Ob dies aus politischen Gründen geschah, um der Behörde noch einen letzten Anschein von Macht zu lassen oder vielleicht in Erinnerung an die älteste, senatorische, Kupferprägung, bleibt unklar. Bis in die Regierung des Kaisers Florianus (276 n. Chr.) hat dann auch der Senat die Kupfermünzen mit den Buchstaben „S“(Senatus) und „C“ (Consulto) versehen lassen (s. Abb. 51, 78). Wir besitzen von Kaisern, die der Senat nicht anerkannte, z. B. von Pescennius Niger, kein Kupfergeld. Später ist diese Teilung durch die äußerste Verschlechterung der Silbermünze gegenstandslos geworden und war nicht mehr aufrecht zu erhalten. Solange sie bestand, hat sie jedenfalls den Charakter der ganzen Prägung als einer rein monarchischen nicht weiter beeinflusst.

Lange Zeit wurde das Bild des römischen Kaisers geprägt!

Dieser Charakter äußert sich zunächst darin, dass so gut wie alle römischen Münzen seit den späteren Jahren des Augustus, egal ob es sich um goldene, silberne oder Kupfer handelt, das Bild des Kaisers tragen. Einem schon in hellenischer Zeit aufgekommenen und besonders bei den Ptolemäern häufigen Gebrauch entsprechend, erhält auch die Kaiserin bald das Bildnis-Recht, jedoch erscheint Livia - die Frau des Augustus, nur in dem Idealbild der Justitia und Pietas. Augustus gibt dasselbe Recht seinem Schwiegersohn Agrippa, später auch der Mutter, Groß- und Schwiegermutter, Brüder, Schwestern, Söhne und Töchter der Imperatoren. Ein eigentliches Hoheitszeichen des Staates kommt auch jetzt nicht auf, wenn auch die Umschriften ziemlich oft von Senatus populusque romanus reden. Die Wölfin mit den Zwillingen insbesondere die man oft als eine Art „Wappen des römischen Staates" bezeichnete, erscheint nur ganz vereinzelt. So ziemlich alle Münzbilder beziehen sich auf die Person des Kaisers, mit einem gewissen Bürokratismus könnte man fast sagen, scheut man auch jetzt noch die größere Freiheit der hellenischen Münzprägung und bringt Jahrhunderte hindurch dieselben Darstellungen: z. B. Reisen (s. Abb. 50) und Kriegstaten (s. Abb. 78), Bauten (s. Abb. 51), Spenden und Ansprachen der Kaiser, zuletzt noch ihre Bestattung auf dem sogenannten „Prunk-Scheiterhaufen“ der Consecratio (Apotheose), bzw. den Pfau, der die Seele der Kaiserin in den Olymp trägt. Dazu kommen Idealbilder der Tugenden, die den Kaiser und sein Haus schmückten oder hätten schmücken sollen: Aequitas (s. Abb. 52), Liberalitas, Pietas, Virtus Augusti, Fecunditas, Pudicitia Augustae und dergleichen. Selbst Idealgestalten und Götter erhalten eine Beziehung auf den Kaiser: Pax Augusti, Oriens Augusti, Sol invictus comes, Jupiter conservator Augusti. Das ausgehende Kaisertum gefällt sich dann in unehrlichen und übertriebenen Verherrlichungen seiner längst entschwundenen Macht: Felicium temporum reparatio, salus et gloria Romanorum,- victor omniurn gentium, zu der natürlich ebenfalls die Gestalt des Kaisers verwendet wird, wenn nicht irgend ein mystisches Idealwesen dieses Amt abnimmt (s. Abb. 23, 80). Auch das Prägejahr wird durch den Kaiser angegeben: die Jahre seines Consulats und seiner tribunicischen Gewalt bezeichnen die Reihenfolge der Emissionen. Selbst für die Bezeichnung des Wertes sorgt er: Lorbeerkranz und Zackenkrone auf seinem Haupt unterscheiden z. B. den „As“ und sein Doppelstück, später auch zwei Arten der Silbermünze. All dies ist ein sehr merkwürdiges Abbild von der Zentralisierung der Staatsgewalt und des öffentlichen Lebens, in der Person des Herrschers.

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