Zur Zeit der Republik wurde die Münzprägung grundsätzlich nur in Rom, und zwar seit Einführung des Silbergeldes in dem Tempel der Juno Moneta, ausgeübt. Daneben haben allerdings, wie aus den auf manchen Münzen befindlichen Städtenamen und Monogrammen zu schließen ist, in der ersten Zeit der Republik in Italien und auf den dazu gehörigen Inseln für die Kleinmünze römische Nebenmünzstätten bestanden, doch scheint diese Einrichtung nur eine vorübergehende gewesen zu sein. Ferner waren die mit dem militärischen Imperium bekleideten Beamten außerhalb Roms zur Ausübung des Münzrechts befugt. Dasselbe Recht stand natürlich auch den Kaisern zu, und es erklärt sich hieraus, dass sie, wie es durch den Umfang des weiten römischen Reiches geboten war, dieses Recht zum Teil durch ihre Beamten ausüben ließen und schließlich stehende Reichsmünzstätten in den Provinzen einrichteten. So bestanden solche in Lyon (Lugdunum), Trier (Trevirz), Thessalonich, Sirmium, Antiochia, Nicomedia, Alexandria und in vielen andern Orten. Wir finden diese Prägestätten in der Regel auf der Rückseite der Münzen im Abschnitt durch den Namen derselben in abgekürzter Form oder durch die Anfangsbuchstaben angedeutet. Was die Ausübung des Münzrechts seitens der von den Römern abhängigen Gemeinden, Provinzen und Schutzstaaten anlangt, so bildete sich in der späteren Zeit der Republik der Grundsatz aus, dass dasselbe als ein ausschließliches Hoheitsrecht der staatlichen Souveränität zu betrachten sei und dementsprechend den Bürgerkolonien und sonstigen nicht selbständigen Gemeinden nicht zustehe. Dagegen blieb den zwar in tatsächlicher Abhängigkeit befindlichen, aber rechtlich freien Schutzstaaten dieses Hoheitsrecht gewahrt. Daher wurden zur Zeit der römischen Republik von der makedonischen Eidgenossenschaft, den Städten der Provinz Asia, den Bundesstädten Syracus, Osca, Massilia, Nemausus, Lugdunum, Dyrrhachium, Apollonia, Rhodos, Athen und vielen andern Städten, namentlich des Hellas und in Spanien, sowie von keltischen, numidischen und andern Fürsten und Völkern selbständig Münzen in der Landeswährung geschlagen, auch nachdem sie unter römische Botmäßigkeit gelangt waren. Unter Augustus änderte sich dieses Verhältnis, wie daraus hervorgeht, dass derselbe einzelnen Bürgerkolonien, Landschaften und Gemeinden das Münzrecht ausdrücklich verlieh, das Münzrecht der Bundesgenossen etc. aber wesentlich beschränkte, indem er zunächst die Goldprägung im ganzen Reich sowie in den von demselben abhängigen Staaten sich ausschließlich vorbehielt. Dann wurde in der westlichen Reichshälfte auch das Münzrecht in Silber allen Gemeinden und Landschaften entzogen. Der Denar wurde zur Reichsmünze erhoben, und wenn auch im Osten neben der örtlichen, beziehungsweise communalen, Prägung in Kupfer eine solche in Silber noch fortbestand, so wurde dieselbe doch in ein festes, gesetzliches Verhältnis zum Denar gestellt. Eine Ausnahme machte nur Ägypten, wo noch lange nach Drachmen, Obolen und Chalkus gerechnet worden zu sein scheint. Im dritten Jahrhundert n. Chr. begann die communale Prägung überall in die allgemeine Reichsprägung aufzugehen, bis sie schließlich unter Aurelian im ganzen Reiche, ausgenommen in Ägypten, welches erst einige Jahre später folgte, ganz aufgehoben wurde. Bei den unter den ersten Kaisern in Griechenland und Kleinasien geprägten Münzen, welche teils von den römischen Beamten (Proconsuln, Proprätoren usw.) im Auftrage des Kaisers , teils von einzelnen Städten kraft des ihnen verliehenen, wenn auch nur beschränkten Münzrechts geschlagen wurden, macht sich noch lange die Einwirkung griechischer Kunst bemerkbar. Sie zeichnen sich durch Schönheit des Stils und des Stempelschnitts, insbesondere aber durch ihren Reichtum an wechselnden Typen aus. In der Folge sank zwar der Kunstwert dieser Münzen, dagegen blieb die Fülle der Darstellungen, welche sich vornehmlich auf die Lokalgottheiten und die Mythen der betreffenden Städte und Landschaften beziehen. Diese Münzen tragen auf der einen Seite meist das Bild des Kaisers und sind gewöhnlich mit griechischer, seltener mit lateinischer, manchmal auch mit teils griechischer, teils lateinischer Aufschrift versehen. Mit der Aufhebung der kommunalen Prägung im ganzen römischen Reich und Ausdehnung der stehenden kaiserlichen Münzstätten schwindet die griechische Aufschrift und der Typus unterscheidet sich wenig von den in Rom selbst geprägten Münzen.
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