Schürfrechte in den USA erwerben

Einfach aussteigen und in den USA Goldwaschen - wer hat den Traum von Freiheit nicht schon einmal so oder ähnlich im Hinterkopf gehabt. Und tatsächlich wird über das Internet die Miteigentümerschaft an einer Goldmine in Alaska angeboten. Wie ernst diese Angebote genommen werden dürfen, steht allerdings auf einem anderen Blatt.

Bereits die Tatsache, dass es sich beim Erwerb um Anteile bzw. Schürfrechte von der Größe eines Quadratmeters handelt, dürfte jeden ernsthaften Goldsucher stutzig machen. Letztlich handelt es sich hier wahrscheinlich mehr um eine nette Idee zum Verschenken. Wer in den USA wirklich Gold suchen und später auch fördern will, muss andere Wege gehen.

Schürfrechte in Deutschland

Betrachtet man die Situation bezüglich Exploration, Prospektion und Abbau in Deutschland, wird die ganze Komplexität und Herausforderung deutlich. In der Bundesrepublik ist das Eigentum an mineralischen Bodenschätzen vom eigentlichen Grundbesitz gelöst. Wer Gold abbauen will, muss Anträge stellen und Genehmigungen einholen. Dazu gehört auch der Nachweis, dass Bodenschätze tatsächlich abgebaut werden können. In den USA sind bezüglich des vor Ort geltenden Bergbaurechts durchaus gewisse Parallelen erkennbar. Wer Schürfrechte für Gold & Edelmetalle in den USA erwerben will, muss sich über verschiedene Punkte im Klaren sein.

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Schürfrechte in den USA

Zuallererst kann auch in den USA nicht jeder Bürger einfach Gold suchen und bei Erfolg mit dem Abbau beginnen. Was es braucht, ist in der Regel ein Claim. Erst wer diesen abgesteckt und eingetragen hat, kann überhaupt an die Exploration denken. Dass in den USA zwischen sogenannten unpatented claims und patented claims unterschieden wird, macht die Situation nicht wirklich leichter. Denn unpatented claims, in denen einzig und allein das Schürfrecht enthalten ist, haben erhebliche Nachteile. Es ist hier beispielsweise eine Bebauung usw. verboten. Einzig patented claims, also die Verbindung aus Landbesitz und Schürfrecht, räumen weitgehende Freiheiten ein. Das Problem: Neuanträge auf patented claims werden seit einigen Jahren nicht mehr bewilligt, es bleibt nur der Kauf aus dem Bestand. Hinzu kommt als weiteres Problem die Tatsache, dass Schürfrechte in Form von unpatented claims bzw. patented claims sich lediglich auf Landstriche beziehen, die im Besitz der Bundesregierung sind. Ist dagegen Land betroffen, das dem Bundesstaat gehört, kann die Situation anders aussehen. Noch komplexer wird das Thema an Stellen, wo Interessen der Ureinwohner eine Rolle spielen.

Einschränkungen der Exploration und des Abbaus

Je nach Besitzrecht des strittigen Landstrichs können unterschiedlichen Behörden in den USA zuständig sein. Bereits hier ist - ohne genaue Kenntnis vor Ort bzw. Hilfestellung durch einen ansässigen Vertreter - ein Scheitern mitunter vorprogrammiert. Erschwerend kommt hinzu, dass sowohl die Exploration als auch der Abbau eingeschränkt werden kann - etwa durch Regelungen zu den Wasserrechten des Claims oder Umweltrichtlinien, die gewissen Abbaumethoden Grenzen setzen (etwa das Dredging in Flüssen während der Lachswanderung). Wer Schürfrechte für Gold & Edelmetalle in den USA erwerben will, muss sich in Bezug auf die örtlichen Gegebenheiten sehr genau informieren. Ansprechpartner auf Bundesebene kann das Bureau of Land Management sein, die einzelnen Bundesstaaten haben entsprechende Behörden eingerichtet. In Alaska ist für eine Abbauerlaubnis beispielsweise das Department of Natural Resources, Division of Mining, Land & Water (Anchorage) zuständig.

Tipp: Wer sich tatsächlich mit dem Gedanken an den Erwerb von Schürfrechten bzw. einer Mine trägt, wird im Internet Seiten finden, die entsprechende Angebote enthalten. Hier ist neben der Lokalität auch Informationsmaterial bezüglich der Geologie und Mineralisation vorhanden.

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