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Gold suchen in Alaska, Nevada, Arizona oder Kalifornien – für viele Goldsucher klingt das nach Abenteuer und der Möglichkeit, selbst einen großen Fund zu machen. Wer in den USA jedoch nicht nur zum Hobby Gold waschen, sondern ein eigenes Vorkommen erschließen und wirtschaftlich nutzen möchte, kommt schnell mit dem amerikanischen Mining-Claim-System in Berührung.
Dabei bedeutet der Erwerb eines Claims keineswegs automatisch, dass man ein Stück Land einschließlich aller Nutzungsrechte kauft. Entscheidend ist unter anderem, wem das Land gehört, welche Mineralrechte bestehen und ob es sich um einen unpatented oder patented Mining Claim handelt.
Das amerikanische Bergrecht unterscheidet sich deutlich von den Regelungen in Deutschland. Wer tatsächlich Schürfrechte in den USA erwerben möchte, sollte deshalb genau prüfen, welche Rechte mit einem angebotenen Claim verbunden sind.
Ein Mining Claim ist ein räumlich abgegrenztes Gebiet, für das ein Anspruch auf die Erschließung und Gewinnung bestimmter mineralischer Rohstoffe geltend gemacht wird. Auf geeignetem Bundesland können beispielsweise Claims für sogenannte „locatable minerals“ wie Gold oder Silber bestehen.
Ein Claim bedeutet jedoch nicht automatisch, dass dem Inhaber auch die gesamte Grundstücksoberfläche gehört. Nach Angaben des Bureau of Land Management beinhaltet ein Mining Claim grundsätzlich das Recht, eine entdeckte wertvolle Lagerstätte zu erschließen und Mineralien zu gewinnen; exklusive Rechte an der gesamten Oberfläche entstehen dadurch nicht automatisch.
Gerade dieser Unterschied ist wichtig, wenn Mining Claims im Internet zum Kauf angeboten werden.
Betrachtet man die Situation bezüglich Exploration, Prospektion und Abbau in Deutschland, wird die ganze Komplexität und Herausforderung deutlich. In der Bundesrepublik ist das Eigentum an mineralischen Bodenschätzen vom eigentlichen Grundbesitz gelöst. Wer Gold abbauen will, muss Anträge stellen und Genehmigungen einholen. Dazu gehört auch der Nachweis, dass Bodenschätze tatsächlich abgebaut werden können. In den USA sind bezüglich des vor Ort geltenden Bergbaurechts durchaus gewisse Parallelen erkennbar. Wer Schürfrechte für Gold & Edelmetalle in den USA erwerben will, muss sich über verschiedene Punkte im Klaren sein.
Erfahren Sie mehr: Deutsches Bergrecht
Zuallererst kann auch in den USA nicht jeder Bürger einfach Gold suchen und bei Erfolg mit dem Abbau beginnen. Was es braucht, ist in der Regel ein Claim. Erst wer diesen abgesteckt und eingetragen hat, kann überhaupt an die Exploration denken. Dass in den USA zwischen sogenannten unpatented claims und patented claims unterschieden wird, macht die Situation nicht wirklich leichter. Denn unpatented claims, in denen einzig und allein das Schürfrecht enthalten ist, haben erhebliche Nachteile. Es ist hier beispielsweise eine Bebauung usw. verboten. Einzig patented claims, also die Verbindung aus Landbesitz und Schürfrecht, räumen weitgehende Freiheiten ein. Das Problem: Neuanträge auf patented claims werden seit einigen Jahren nicht mehr bewilligt, es bleibt nur der Kauf aus dem Bestand. Hinzu kommt als weiteres Problem die Tatsache, dass Schürfrechte in Form von unpatented claims bzw. patented claims sich lediglich auf Landstriche beziehen, die im Besitz der Bundesregierung sind. Ist dagegen Land betroffen, das dem Bundesstaat gehört, kann die Situation anders aussehen. Noch komplexer wird das Thema an Stellen, wo Interessen der Ureinwohner eine Rolle spielen.
Je nach Besitzrecht des strittigen Landstrichs können unterschiedlichen Behörden in den USA zuständig sein. Bereits hier ist - ohne genaue Kenntnis vor Ort bzw. Hilfestellung durch einen ansässigen Vertreter - ein Scheitern mitunter vorprogrammiert. Erschwerend kommt hinzu, dass sowohl die Exploration als auch der Abbau eingeschränkt werden kann - etwa durch Regelungen zu den Wasserrechten des Claims oder Umweltrichtlinien, die gewissen Abbaumethoden Grenzen setzen (etwa das Dredging in Flüssen während der Lachswanderung). Wer Schürfrechte für Gold & Edelmetalle in den USA erwerben will, muss sich in Bezug auf die örtlichen Gegebenheiten sehr genau informieren. Ansprechpartner auf Bundesebene kann das Bureau of Land Management sein, die einzelnen Bundesstaaten haben entsprechende Behörden eingerichtet. In Alaska ist für eine Abbauerlaubnis beispielsweise das Department of Natural Resources, Division of Mining, Land & Water (Anchorage) zuständig.
Tipp: Wer sich tatsächlich mit dem Gedanken an den Erwerb von Schürfrechten bzw. einer Mine trägt, wird im Internet Seiten finden, die entsprechende Angebote enthalten. Hier ist neben der Lokalität auch Informationsmaterial bezüglich der Geologie und Mineralisation vorhanden.
Alaska gehört bis heute zu den bekanntesten Regionen für die Goldsuche in Nordamerika. Neben Bundesland gibt es dort große Flächen, die dem Bundesstaat Alaska gehören.
Für diese Flächen gelten eigene bergrechtliche Vorschriften.
Das Alaska Department of Natural Resources – Division of Mining, Land and Water verwaltet unter anderem Mining Claims, Prospecting Sites und weitere mineralische Nutzungsrechte auf staatlichem Land. Nach Angaben der Behörde können auf entsprechend geöffneten Flächen mineralische Rechte durch das Abstecken einer Mining Location erworben werden. Für einen gültigen Mining Claim ist auch hier grundsätzlich die Entdeckung einer entsprechenden Lagerstätte erforderlich.
Alaska unterscheidet dabei unter anderem zwischen:
Ein Prospecting Site kann beispielsweise zunächst ein zeitlich begrenztes exklusives Prospektionsrecht sichern und später unter bestimmten Voraussetzungen in einen Claim überführt werden.
Gerade in Alaska reicht es deshalb nicht, lediglich nach „Gold Claims for Sale“ zu suchen. Entscheidend ist, wer Eigentümer des Landes ist und welches Recht tatsächlich verkauft wird.
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